Das Innenohr besteht aus dem Hörorgan (Cochlea) und dem Gleichgewichtsorgan. Die Diagnostik von Hörstörungen wird als „Audiometrie“ bezeichnet. Beim Vorliegen oder dem Verdacht auf eine Hörstörung, bei Taubheit und bei Ohrgeräuschen (Tinnitus), bedienen wir uns unterschiedlicher Verfahren, um die einzelnen Anteile des Hörsystems (Mittelohr, Innenohr, Hörnerv, zentrale Anteile der Hörbahn) zu untersuchen und den Ort sowie das Ausmaß der Hörstörung einzugrenzen.

Dazu zählen:

  • psychoakustische Methoden wie Hörweitenprüfung, Stimmgabeltest, Tonaudiometrie, Sprachaudiometrie und überschwellige Verfahren
  • die Impedanzaudiometrie
  • die Ableitung otoakustischer Emissionen
  • die Ableitung akustisch evozierter Potentiale (elektrische Reaktionsaudiometrie)

Konservative Therapie bei Schwerhörigkeit und Tinnitus

Innenohrerkrankungen, die mit akuter Schwerhörigkeit, Tinnitus oder peripher vestibulärem Schwindel verknüpft sind, können plötzlich oder langsam zunehmend eintreten. Akuterkrankungen wie Hörsturz oder Gleichgewichtsorganausfall lassen sich gut mit Medikamenten behandeln. Bei einem akuten Gleichgewichtsorganausfall sind gerichtete Bewegungsübungen mit steigenden Anforderungen an das vestibuläre System nötig, um die zentrale Kompensation zu fördern.

Bei schleichend einsetzendem Hörverlust muss nach erfolgter audiologischer Untersuchung Ursachenabklärung und dem Ausschluss einer operationsbedürftigen Veränderung eine entsprechende Therapie eingeleitet werden.

Für die Schwerhörigkeit bietet sich in erster Linie die apparative Versorgung mit Hörgeräten an. Wurden früher nur mittel- und hochgradige Schwerhörigkeiten versorgt, so ist heute aufgrund technischer Fortschritte auch bei leichtgradigem Hörverlust eine zielführende Hörgeräteversorgung möglich.

hno-hoertest
Hörtest

Termine können Sie telefonisch vereinbaren unter 0 36 06 / 50 91 65 0 oder über die Online Terminbuchung vornehmen.